PETA vs. Angler – Der nächste Akt im Clinch um Catch & Release

Es ist mal wieder soweit. Die aufgrund ihrer Aktionen und ihres Vorgehens mittlerweile höchst umstrittene Tierschutz-Organisation PETA schlägt in Deutschlands Anglerszene erneut hohen Wellen und erhebt Anzeige gegen einen Wels-Angler.

Kürzlich meldeten deutsche Medien, dass ein 32-jähriger Angler den bis dato vermutlich größten Wels aus der Elbe zog – klassisches Fangfoto und Fangbericht inklusive. Genau dieser Bericht könnte dem Angler nun aber zum Verhängnis werden, denn es wurde Anzeige erstattet – von der deutschen Organisation PETA e.V.. Diese versucht sich mit oftmals höchst umstrittenen Aktionen in Szene zu setzen – z.B. kippten Aktivisten Schlafmittel in den Schweriner See um die Aktivität der Fische zu blockieren, sodass sie Anglern nicht an den Haken gehen. Originalmeldung auf der PETA-Homepage.

Wie weit die Aktionsfreude der Tierschützer geht, zeigen Meldungen wie „Tierschützer wollen Hobbyfischerei verbieten… schon 1.000 Anzeigen“ oder aber „…PETA hat deshalb nun bei der Hamburger Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die etwa 4000 Teilnehmer, sowie den Veranstalter des Wettbewerbs, Jahr Top Special Verlag, erstattet.„.

Screenshot vom Artikel der Hamburger Morgenpost

Screenshot vom Artikel der Hamburger Morgenpost

Auch zweifelt die Organisation an der Männlichkeit von Anglern, spricht in einem Bericht von Ergebnissen aktueller Forschungen (Anm.: Der im Bericht gesetzte Link zu diesen „aktuellen Forschungen“ führt auf einen Artikel von Science Daily aus dem Jahr 2005, in dem nicht ein einziger Hinweis auf Angeln, Fischerei oder ähnliches zu finden ist), die Anglern das Hantieren mit „langen Phallusobjekten“ impliziert. Über diese verquerte Art von Kritik kann man ja zumindest noch lachen.

Screenshot einer PETA-Kampagne

Screenshot einer PETA-Kampagne

Wie weit PETA mit den Anzeigen und Klagen Anglern gegenüber gekommen ist, lässt sich nicht genau sagen. Aber, sowohl ein Strafverfahren aus dem letzten Jahr gegen den Deutschen Karpfen Angelclub – DKAC Mecklenburg-Vorpommern endete mit einer Niederlage vor Gericht, als auch die Einstellung eines von PETA angestrebten Ermittlungsverfahrens gegen einen Wels-Angler aus dem Jahr 2010.

ABER – und dies möchte ich explizit in Versalien und fett angemerkt haben – bei all dem Anglerwesen in mir und der Liebe zu diesem Hobby: Das allgemein bekannte und vor allem am Po und Ebro beliebte Vorgehen (aber niemals öffentlich eingestanden) von Wels-Anglern, ihre Fänge über Nacht an Nylon-Seilen durch Maul und Kiemen anzuleinen, um diese dann bei Tageslicht fotografisch optimal in Szene setzen zu können, ist ethisch ein absolutes No-Go – tierschutzrechtlich sowieso! Leider wird dies aber von Größen der Szene in jeglichen Publikationen und Katalogen (z.B.: Hier gibt es zwar keinen Beweis, jedoch ist die Chance, dass mehrere Angler zugleich 3 und mehr Welse fangen und sofort zurücksetzen gegen 0 gehend) vorgelebt und als „geil“ transportiert. Genau dieses Vorgehen ist es aber, dass eben PETA und Co. in deren Kritik bestätigt und allen Anglern bzw. Fischern zu Lasten getragen wird. Zumal es gerade in Deutschland sowieso heftigste Diskussionen und unterschiedliche Rechtslagen zu Catch & Release gibt.

Wettkampffischen und Catch & Release in Österreich
In Österreich bzw. in der Steiermark ist die Rechtslage zu diesen Themen klar. Eine Anfrage bei der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark, Dr. Barbara Fiala-Köck, ergibt die Aussage „Preisfischen ist nicht automatisch verboten“ und den Hinweis auf die Bestimmungen des § 13 Steiermärkisches Fischereigesetz 2000 idgF. und die nicht vorhandene Parteistellung der TSO.

§ 13
Gebote und Verbote bei der Ausübung des Fischfanges
(1) Der Fischfang ist weidgerecht auszuüben. Die Ausübung des Fischfanges ist weidgerecht, wenn sie den fischereikundlichen Erkenntnissen entspricht und unter Verwendung geeigneter Fanggeräte, Fangvorrichtungen und Fangmittel ausgeübt wird. Fangarten, Fangmittel oder Fangvorrichtungen, die den Fischbestand nachhaltig zu schädigen vermögen, insbesondere Schlingen, Fischstechen, Sprengstoffe, gentechnisch veränderte Köder, Gifte und betäubende Mittel sowie die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder sind verboten. Die Landesregierung kann Näheres durch Verordnung regeln. Die Landesregierung kann unter den Voraussetzungen des Artikels 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992, zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Amtsblatt der EG Nr. L 206 vom 22. Juli 1992, Seite 7, zeitlich beschränkte Ausnahmen von diesem Verbot gewähren.
(2) Die Durchführung des Fischfanges im Rahmen von Wettbewerben (z. B. Wettfischen, Preisfischen) ist in Fließgewässern generell und in stehenden Gewässern dann verboten, wenn eine Verwertung der entnommenen Fische nicht erfolgt.

Wunsch und Wirklichkeit
Was bleibt unterm Strich? Einerseits der Wunsch, dass sich jeder Angler im Umgang mit der Kreatur respektvoll verhält. Andererseits, dass Tierschutzorganisationen wie PETA zwar Missstände aufzeigen, sich aber vom „Feindbild Angler“ verabschieden – denn auch Angler bzw. Fischer wollen den Tieren nicht zwingend Schaden zufügen und sorgen sich um die aquatische Ökosysteme, wie dieses Beispiel zeigt.

1 Kommentar
  1. Dr. Ulrich Brossmann sagte:

    Das Anbinden von Fischen ist sicher auch in Spanien nicht waidgerecht. Der zitierte Artikel über PETA Aktionen in DE ist zum Glück nicht ganz aktuell, sondern vom 29..2014 aus der Hamburger Morgenpost:
    Link: http://www.mopo.de/nachrichten/-angel-masters–peta-verklagt-4000-hobby-angler,5067140,26028908.html

    Ich habe leider keine Information, ob es straf- oder zivilrechtliche Folgen ab, auch nicht nur zitierten „Schlafmittelaktion“ im Schweriner See. Bitte übt Solidaridät mit deutschen Kollegen /Freunden (inkl. Social Media) die C&R praktizieren.

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