Aliens im Fischereirevier – Neobiota erkennen und einschätzen

Neobiota, Neozoen, Neophyten, Neomyceten – was ist das und warum ist das für auch für uns Angelfischer von Bedeutung? Wir wagen eine Annäherung und wollen unseren Lesern dabei helfen, diese „Aliens“ zu erkennen und einzuschätzen.

 

Gleich vorweg für alle, die es eilig haben: Eine Liste der für uns Fischer und Gewässerbewirtschafter wichtigen Neozoen, findest du am Ende des Beitrages.
Unter Neobiota versteht man Tiere (Neozoen), Pflanzen (Neophyten) und Pilze (Neomyceten), die unter direkter oder indirekter Mitwirkung des Menschen seit 1492 (Entdeckung Amerikas) in Länder gelangten, in denen sie vorher nicht heimisch waren. Durch die beginnenden Fernhandelsbeziehungen zwischen der alten und neuen Welt wurden viele Arten bewusst, aber auch unbewusst durch den Menschen eingebracht Der Welthandel stellt heute den wichtigsten Faktor für die Verbreitung der Neobiota dar. Die wirtschaftlichen Motive sind vielfältig z.B.: Land- und Forstwirtschaft, Jagd- und Fischerei, Zierpflanzen- und Tierhandel. So sind fast 60% der Neophyten bewusst angepflanzt worden. Die unbewusste Einschleppung erfolgt durch den Import von Gütern über Straße, Schiene, See- und Luftweg. Als wichtige Einfuhrwege nach Österreich können derzeit der Zierpflanzenhandel, Holzimporte und das Binnengewässerstraßensystem genannt werden.

Einige dieser Arten wirken sich jedoch negativ auf die Biodiversität oder die menschliche Gesundheit aus und verursachen hohen volkswirtschaftlichen Schaden, weil sie sich rasch ausbreiten, sich etablieren und heimische Arten verdrängen können. Diese Arten werden invasive gebietsfremde Arten (Inversiv Alien Species = IAS) bezeichnet.

Beispiele für Neobiota

Invasive Neophyten konkurrieren mit einheimischen Pflanzen um Lebensraum, Wasser, Stickstoff und Luft. Sie bilden eintönige Monokulturen und verhindern das Auf- und Weiterkommen heimischer Arten. Besonders gefährlich ist ihr Eindringen in naturnahe Standorte, da es dadurch zu einer Umwandlung der vorhandenen Artengarnitur kommt. Bekannte Arten in der Steiermark sind z.B.: Drüsiges Springkraut, Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Ambrosie, etc., aber auch eine Reihe von Wasserpflanzen stehen auf der EU Liste (z.B. Schmalblättrige Wasserpest, oder Verschiedenblättriges Tausendkraut).

Zur Gruppe der invasiven Neozoen zählen häufig räuberische Arten wie z.B. der Waschbär oder der Marderhund, die als neue Prädatoren negativen Einfluss auf Niederwildbestände haben können. Oftmals sind invasive Neozoen auch Überträger von Krankheitserregern, die für heimische Tiere tödlich sind. Der amerikanische Signalkrebs z.B. ist Überträger der Krebspest, der den heimischen Edelkrebs an den Rande der Ausrottung gebracht hat. Invasive Fische wie z.B. der Blaubandbärbling (hierzulande auch als Rasbora bezeichnet) gilt als Nahrungskonkurrent für heimische Arten.

Beispiel von Neobiota: Der Signalkrebs gilt als Neozoon und somit als invasive Art in unseren Gewässern. Er ist deutlich an den blau-grünlich bis türkisen Flecken an den Scheren zu identifizieren.

Beispiel von Neobiota: Der Signalkrebs gilt als Neozoon und somit als invasive Art in unseren Gewässern. Er ist deutlich an den blau-grünlich bis türkisen Flecken an den Scheren zu identifizieren.

Um einen weiteren starken Anstieg der Neobiota in der EU zu verhindern, ist seit 1. Jänner 2015 die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Im Mittelpunkt der Verordnung steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung, für die Maßnahmen zum zukünftigen Umgang (Prävention, Früherkennung und rasche Reaktion, Kontrolle) festgelegt werden. Gelistet sind aktuell 49 Pflanzen- und Tierarten. Die EU VO macht zusätzliche innerstaatliche Regelungen zur Umsetzung erforderlich. Als Umsetzungsinstrument auf Landesebene gibt es in der Steiermark seit 6. Juli 2017 das Steiermärkische Invasive Arten Gesetz (StIAG), auf dessen Grundlage künftig Verordnungen erlassen werden, wie mit einzelnen invasiven Arten umgegangen werden soll bzw. muss. Auch auf die Bewirtschafter von Gewässern werden zukünftig vermutlich neue Aufgaben zukommen, um die heimischen Arten vor negativen Einflüssen invasiver Tiere und Pflanzen zu schützen. Weitere Informationen und Steckbriefe von invasiven Arten gibt es auf: www.neobiota-austria.at

 

EU-Liste der invasiven Neozoen:
Diese Arten gelten laut EU als „Aliens“ in unseren Gewässern, deren Einbringung und Ausbreitung nach Möglichkeit verhindert werden soll. (Anm.: Die Links führen direkt zum Steckbrief des jeweiligen Tieres.)